AGBs & Datenschutzerklärung

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

§ 1 – Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail erfolgen.

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 – Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.

2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Bezahlung: a. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro zu zahlen. b. Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

§ 3 – Kaution

Als eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO hinterlegt der Gast eine Kaution beim Vermieter. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.

§ 4 – Mietdauer

1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.

2. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.

§ 5 – Rücktritt

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

3. Der Vermieter hat diesen Entschädigungsanspruch in der nachfolgenden Höhe gestaffelt (jeweils in % des vereinbarten Mietpreises): Rücktritt bis zum 52. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtreisepreises Rücktritt bis zum 28. Tag vor Beginn der Mietzeit: 70 % des Gesamtreisepreises Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80 % des Gesamtreisepreises danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtreisepreises

4. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§ 6 – Kündigungsrecht

1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

2. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

3. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).

4. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).

5. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.

6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

§ 7 – Mängel der Beherbergungsleistung

1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

2. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§ 8 – Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.

2. Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).

3. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 9 – Pflichten des Gastes

Der Gast verpflichtet sich an die Hausregeln zu halten. Diese schließen sich den Gastaufnahmebedingungen an.

§ 10 – Verjährung Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Vermieters gelten die einschlägigen Normen des BGB. § 12 – Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

3. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Hausregeln

Maximale Personenzahl

Bitte beachten Sie, dass das Haus nur mit der im Katalog bzw. im Internet angegebenen und auf Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden darf. Die max. Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, überzählige Personen zu akzeptieren. Akzeptiert er diese kulanter Weise doch, ist er berechtigt, den anteiligen Mietpreis zuzüglich Nebenkosten zu verlangen.

Rauchen Das Rauchen ist in unserer Ferienwohnung nicht gestattet. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir Ihnen dies zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Es besteht die Möglichkeit auf dem Balkon/Terrasse zu rauchen, bitte entsorgen Sie die Reste nicht auf dem Grundstück sondern im Aschenbecher und später im Restmüll.

Haustiere:

Sind in unserer Wohnung nicht gestattet.

Ruhezeiten:

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie die üblichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe zu beachten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte zwischen 22:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens Ruhe gehalten werden. Inventar Wir bitten Sie, auch aus Rücksicht auf weitere Mieter, das gesamte Inventar schonend zu behandeln. Die im Haus vorhandenen Decken und Matratzenschoner gehören ausschließlich zum Bettzeug, sie sind nicht gedacht als Strandunterlage, Auflage für Sonnenliegen oder als Krabbeldecke für Kleinkinder oder gar als Polster für Ihr Haustier. Die Betten dürfen ohne Bettwäsche nicht benutzt werden, auch nicht mit Schlafsack. Gartenmöbel dürfen nicht vom Grundstück entfernt werden. Verstellen Sie bitte auf keinen Fall die voreingestellten Fernsehprogramme. Die Kosten für ein nachträgliches Justieren müssten Ihnen sonst in Rechnung gestellt werden.

Schäden

Sollten Sie Schäden verursachen, so melden Sie sie bitte sofort, auch aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste, unaufgefordert dem Vermieter. Kleinere Fälle lassen sich sicher schnell vor Ort regeln. Bei größeren Fällen sollte die eigene Haftpflichtversicherung informiert bzw. sollten entsprechende Schritte eingeleitet werden, damit sie nach Ihrer Rückkehr von der Versicherung abgewickelt werden.

Diebstahlverhinderung Achten Sie bitte stets darauf, beim Verlassen Ihres Hauses alle Fenster, und Türen verschlossen zu halten. Lassen Sie keinerlei Gegenstände unbeaufsichtigt im Auto. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste.

Hausrecht

Unter bestimmten Umständen (kommt sehr selten vor) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Sanitäre Anlagen Bitte werfen Sie unter keinen Umständen Abfälle, Damenhygieneartikel oder Windeln ins WC und vermeiden Sie möglichst Haare und Sand im Duschbeckenabfluss. Achten Sie auf eine gute Belüftung des Badezimmers, damit Kondenswasser schnellstmöglich trocknen kann und somit Schimmelbildung vorgebeugt wird.

Mülltrennung

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen. Der Müll ist zu trennen nach: – Verpackungsmaterial gem. gelben Sack (alle Verpackungen mit dem grünen Punkt) – Biomüll wie z.B. Essensreste (braune Tonne) – Papier (grüne Tonne) – Restmüll ist alles was nicht in die ersten 3 Kategorien fällt (schwarze Tonne) Müllbeutel stellen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte entsorgen Sie Altglas selbstständig, Glascontainer finden Sie am Strandbadparkplatz. Mehrwegflaschen und sonstiges Pfandgut ist ebenfalls selbstständig dort zu entsorgen, wo es gekauft wurde.

Reinigung während des Aufenthaltes

Für die Reinigung der Ferienwohnung während Ihres Aufenthaltes sind Sie selbst verantwortlich. Die dafür notwendigen Geräte stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien (Spülmittel, Abwaschlappen, Küchenrolle, Geschirrtücher, Toilettenpapier, Bad- u. WC-Reiniger) vor, die durch uns nicht ergänzt werden.

Reinigung vor der Abreise

Bitte beachten Sie, dass auch wenn die Endreinigung im Mietpreis enthalten ist, der Mieter auf jeden Fall verpflichtet ist, eine Grundreinigung durchzuführen. Die Grundreinigung umfasst: das Spülen und Aufräumgen des kompletten Geschirrs, Reinigung der Kochzeile, Betten abziehen, alle Räume besenrein hinterlassen, Entsorgung der restlichen Lebensmittel und des Mülls. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Abreise

Am Abreisetag muss das Objekt spätestens um 10.00 Uhr verlassen werden (abweichende Abreisezeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigung) Bitte vereinbaren Sie mit dem Vermieter rechtzeitig, aber mindestens zwei Tage vorher, den genauen Zeitpunkt der Wohnungsübergabe / Abreise

Wir bedanken uns für das Einhalten der Regeln.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wer wir sind

Die Adresse unserer Website ist: http://www.ferienwohnung-dauth.de.

Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln

Kommentare

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Medien

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